Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich und wie?

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Die Familienbeihilfe ist eine Leistung, die vom Staat gezahlt wird, um das steuerliche Existenzminimum der Kinder zu sichern. Sie ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird monatlich ausgezahlt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird maximal bis zum 24. Lebensjahr ausgezahlt.

Anspruch auf Familienbeihilfe hast du, wenn du

  • ein Kind hast, das unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch Kindergeld für volljährige Kinder bis 24 Jahre erhalten),
  • dein Kind regelmäßig versorgst und es in deinem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder),
  • Staatsbürger oder Staatsbürgerin in Österreich, einem anderen Land der EU oder der Schweiz bist oder Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines anderen Landes bist, jedoch einen dauerhaften Aufenthaltstitel für Österreich hast.

Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich und wie?

Ab Geburt hast du Anspruch auf 132,30 Euro Familienbeihilfe monatlich, danach ist der Betrag entsprechend des Lebensalter deines Kindes gestaffelt. So bekommt ihr:

  • ab 3 Jahren: 141,50 Euro
  • ab 10 Jahren: 164,20 Euro
  • ab 19 Jahren: 191,60 Euro monatlich.

Zudem gibt es einen Zuschlag für Geschwister. So wird z. B. bei zwei Kindern für beides der Kinder die Familienbeihilfe um je 8,20 Euro erhöht, bei drei Kindern um 20,20 Euro und so weiter. Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 180,90 Euro pro Monat. Über den Familienbeihilferechner des BKA kannst du deine individuelle Familienbeihilfe ausrechnen lassen.

Für Geburten in Österreich ab dem 01.05.2019 sind keine Anträge für den Erhalt der Familienbeihilfe mittels Formular mehr notwendig. Nach der Meldung der Geburt am Standesamt werden die notwendigen Daten an die Finanzverwaltung weitergeben und geprüft. Darauf erhältst du entweder einen Bescheid, der dich über deinen Familienbeihilfeanspruch informiert oder die Finanzverwaltung meldet sich bei dir, um an fehlende Informationen, wie z.B. die IBAN zu gelangen.

Übrigens: Grundsätzlich wird die Familienbeihilfe an die Mutter überwiesen. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe, muss er entweder nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt, oder die Mutter muss aktiv auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten.

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