Welche arbeitsbezogenen Ansprüche habe ich bei einem Pflegefall in der Familie?

Du möchtest dich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern, aber du weißt nicht, wie du das mit deinem Job vereinbaren kannst? Dann kann dir die Möglichkeit zum Sonderurlaub vielleicht weiterhelfen.

Sonderurlaub für die Pflege ist eine besondere Form des Urlaubs, die dir ermöglicht, dich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um dich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu kümmern. Dabei hast du einen besonderen Kündigungsschutz und kannst unter Umständen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Sonderurlaub für die Pflege ist gesetzlich geregelt und kann in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei einer akuten Pflegesituation, einer langfristigen Pflege oder einer Sterbebegleitung.

Du hast Anspruch auf Sonderurlaub für die Pflege, wenn du

  • einen nahen Angehörigen hast, der pflegebedürftig ist, das heißt, der einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat oder einen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat,
  • deinen nahen Angehörigen selbst pflegst oder die Pflege organisierst oder sicherstellst,
  • in einem Arbeitsverhältnis stehst, das mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst.

Als nahe Angehörige gelten unter anderem Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen.

Die Dauer des Sonderurlaubs für die Pflege hängt von der Art und der Schwere der Pflegesituation ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du den Sonderurlaub für die Pflege gestalten kannst, zum Beispiel:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Das ist eine Möglichkeit, um dich für bis zu zehn Tage von der Arbeit freizustellen, wenn du für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege organisieren oder sicherstellen musst. Du musst deinem Arbeitgeber nur mitteilen, dass du diese Möglichkeit in Anspruch nimmst. Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber du kannst eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse erhalten, die 90 Prozent deines Nettoeinkommens entspricht.
  • Pflegezeit: Das ist eine Möglichkeit, um dich für bis zu sechs Monate von der Arbeit freizustellen, wenn du einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen willst. Du musst deinem Arbeitgeber mindestens zehn Tage vorher schriftlich mitteilen, dass du diese Möglichkeit in Anspruch nimmst. Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber du kannst ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, das dir bis zu 50 Prozent deines Nettoeinkommens ersetzt.
  • Familienpflegezeit: Das ist eine Möglichkeit, um deine Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren, wenn du einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen willst. Du musst deinem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vorher schriftlich mitteilen, dass du diese Möglichkeit in Anspruch nimmst. Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber du kannst ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, das dir bis zu 50 Prozent deines Nettoeinkommens ersetzt.
  • Freistellung für die Sterbebegleitung: Das ist eine Möglichkeit, um dich für bis drei Monate von der Arbeit freizustellen, wenn du einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchtest. Du musst deinem Arbeitgeber nur mitteilen, dass du diese Möglichkeit in Anspruch nimmst. Du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber du kannst ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, das dir bis zu 50 Prozent deines Nettoeinkommens ersetzt.

Um den Sonderurlaub für die Pflege zu beantragen empfehlen wir dir, dich bei der Pflegeberatung, der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt beraten zu lassen. Informiere außerdem deinen Arbeitgeber über deine Situation und deine Absicht, den Sonderurlaub für die Pflege zu nehmen. Je nach Art des Sonderurlaubs musst du das rechtzeitig und schriftlich tun. Du musst deinem Arbeitgeber auch eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit deines Angehörigen vorlegen, die du von der Pflegekasse erhältst.

Sprich mit deinem Arbeitgeber und schildere ihm deine aktuelle Situation. Gemeinsam findet ihr sicher eine Lösung und könnt die besten Unterstützungsangebote nutzen. Lass dich zusätzlich von unseren Nannys für Seniorenbegleitung bei all dem unterstützen - heynanny ist für dich da!

Disclaimer

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