Was muss ich als pflegender Angehöriger wissen?

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Wusstest du schon? In Österreich werden 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause durch Angehörige gepflegt. Nur diese Pflege im Familienkreis ermöglicht eine umfassende Betreuung aller Pflegebedürftigen im Land. Pflege ausschließlich durch professionelle Kräfte könnte sich der Staat tatsächlich nicht leisten. Dafür kommt der Staat dir als pflegendem Angehörigen mit verschiedenen Leistungen entgegen.

Zuwendungen für die Ersatzpflege

Angehörige, die sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, können eine finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten. Dies ist möglich, wenn sie die zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr hauptsächlich betreuen und aus Gründen wie Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Umständen nicht in der Lage sind, die Pflege zu leisten.

Die finanzielle Unterstützung ist dazu gedacht, die Kosten zu decken, die entstehen, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Umständen wie Krankheit oder Urlaub nicht verfügbar ist und professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch genommen werden muss.

Voraussetzung ist der Bezug eines Pflegegeldes, zumindest der:

  • Stufe 3
  • Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung
  • Stufe 1 bei einer pflegebedürftigen minderjährigen Person.

Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen

Pflegende Angehörige können auch eine Zuwendung bekommen, um an einem Pflegekurs teilzunehmen.

Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist, dass die gepflegte Person Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegegeldstufe 1 hat. Die Zuwendung beträgt bis zu 200 Euro pro Jahr und pro pflegebedürftige Person.

Angehörigenbonus

Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich selbst oder durch Weiterleitung begünstigt in der Pensionsversicherung versichert haben, erhalten ab Juli 2023 automatisch einen sogenannten Angehörigenbonus.

Auch andere nahe Angehörige, wie zum Beispiel Pensionisten, können den Angehörigenbonus auf Antrag erhalten, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Bezug von mindestens Pflegestufe 4
  • Pflege des Angehörigen seit mindestens einem Jahr
  • Maximal 1.500 Euro netto monatliches Einkommen des pflegenden Angehörigen
  • Kein Anspruch auf Angehörigenbonus aufgrund von Selbst- oder Weiterversicherung.

Für beide Gruppen beträgt der Bonus ab dem Jahr 2024 1.500 Euro.

Übrigens: Es ist nicht erforderlich, mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt zu leben, um den Angehörigenbonus zu erhalten.

Allgemein beachte bitte, dass einige Bundesländer individuelle Sonderregelungen zum Thema Pflege haben, die von unseren Infos hier abweichen können. Daher erkundige dich am Besten immer auch bei den für deine Region zuständigen lokalen Behörden, um abzuklären, welche Richtlinien und Vorschriften für dich und deine Angehörigen im Detail im jeweiligen Land gelten.