Welche Pflegestufen gibt es und wie hoch ist das Pflegegeld?

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Du bist auf der Suche nach einer finanziellen Unterstützung, um die Pflege oder Betreuung eines Angehörigen zu finanzieren? Dann hast du in Österreich die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen. Pflegegeld ist eine staatliche Leistung, die dir und deinem Angehörigen nach der Feststellung eines Pflegebedarfs zusteht, wenn ihr bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Pflegegeld soll grundsätzlich die Kosten, die dir durch die Pflege oder Betreuung eines Angehörigen entstehen, teilweise ausgleichen. Der Anspruch besteht für alle Personen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung benötigen. Es gibt dabei 7 Pflegestufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln. Je höher die Pflegestufe festgesetzt wird, desto mehr Pflegegeld erhält man.

Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden,
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einem EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden).

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Ausmaß des Pflegebedarfs ab. Der Pflegebedarf wird in Stunden pro Monat gemessen und von einem Arzt oder einer Pflegefachkraft begutachtet. Die Pflegestufen und die dazugehörigen Pflegegeldbeträge im Jahr 2024 sind:

  • Stufe 1: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat: 192,00 Euro
  • Stufe 2: mehr als 95 Stunden Pflegebedarf im Monat: 354,00 Euro
  • Stufe 3: mehr als 120 Stunden Pflegebedarf im Monat: 551,60 Euro
  • Stufe 4: mehr als 160 Stunden Pflegebedarf im Monat: 827,10 Euro
  • Stufe 5: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist: 1.123,50 Euro
  • Stufe 6: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig: 1.568,90 Euro
  • Stufe 7: mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat und keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich: 2.061,80 Euro.

Um das Pflegegeld zu beantragen, muss ein Antrag an den zuständigen Versicherungsträger gestellt werden. Bei der ASVG-Pension ist das die Pensionsversicherungsanstalt. Die auszufüllenden Formulare kannst du unten im Linkbereich finden.

Nachdem der Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde, wird ein Arzt oder Krankenpfleger zur pflegenden Person für ein Gutachten vorbeikommen, sodass die Pflegestufe ermittelt werden kann. Für einen höheren zeitlichen Aufwand in der Pflege werden Extrastunden angerechnet. Diese Extrastunden nennt man Erschwernis-Zuschläge. Die Extrastunden werden insbesondere angerechnet, wenn die Personen eine schwere Verhaltensstörung haben. Dann benötigt die Pflegeperson mehr Geduld oder Einfühlungsvermögen bei der Pflege. Bei Senioren können bis zu 45 Extrastunden angerechnet werden.

Übrigens: Sollte sich der Gesundheitszustand deines Angehörigen verschlechtern, kannst du einen Erhöhungsantrag auf eine höhere Pflegestufe stellen. Falls sich der Gesundheitszustand deines Angehörigen verbessert hat, musst du das jedoch ebenfalls dem Finanzamt melden, da sonst eine Rückforderung des zu viel gezahlten Pflegegelds droht.

Allgemein beachte bitte, dass einige Bundesländer individuelle Sonderregelungen zum Thema Pflege haben, die von unseren Infos hier abweichen können. Daher erkundige dich am Besten immer auch bei den für deine Region zuständigen lokalen Behörden, um abzuklären, welche Richtlinien und Vorschriften für dich und deine Angehörigen im Detail im jeweiligen Land gelten. Allgemeines zum Pflegegeld findest du auf den Seiten der Regierung hier.