Was muss ich über den Mutterschutz wissen?

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Viele Frauen haben Sorge, dass sich eine Schwangerschaft auf ihr Arbeitsverhältnis auswirken wird. Der Mutterschutz wirkt dem entgegen, indem er einen gesetzlichen Schutzrahmen für dich und dein Kind vor und nach der Geburt schafft. Dieser gilt für alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dein Arbeitgeber muss die im Mutterschutzgesetz festgelegten Vorschriften sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt einhalten und entsprechend im Unternehmen umsetzen.

Übrigens: du hast Anspruch auf Mutterschutz, wenn du einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis nachgehst. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Stelle handelt, Vollzeit oder Teilzeit, Probezeit oder eine Ausbildung. Der Mutterschutz schützt dich auch bei diesen Tätigkeiten.

Sobald du deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft berichtest, ist er verpflichtet, dem Mutterschutzgesetz Folge zu leisten. Unter das Mutterschutzgesetz fallen alle Arbeiterinnen, Angestellte und Lehrlinge.

Gerade das Thema Kündigung liegt vielen wie ein Stein im Magen. Hier können wir dich beruhigen: Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist laut Mutterschutzgesetz unzulässig! Mit dem Eintritt der Schwangerschaft beginnt der Kündigungsschutz und ist bis zu vier Wochen nach der Entbindung gültig. Bei Inanspruchnahme von Karenz kann in einem Zeitraum von vier Wochen nach Beendigung der Karenz keine Kündigung erfolgen.

Beachte aber: Unter bestimmten Umständen ist die Entlassung während der Schwangerschaft oder Karenz möglich. Dafür benötigt der Arbeitgeber jedoch immer die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts.

Die Schutzfrist

Nach dem Mutterschutzgesetz gilt die sogenannte Schutzfrist, ein Beschäftigungsverbot für Schwangere startend acht Wochen vor der Entbindung bis hin zu acht Wochen nach der Entbindung. Wenn die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt wurde (beispielsweise wegen einer falschen Berechnung des Entbindungstermins), so verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt des Kindes entsprechend der Verkürzung. Die gesamte Schutzfrist darf jedoch 16 Wochen nicht überschreiten. Wenn es zu einer Kaiserschnittentbindung, einer Mehrlings- oder Frühgeburt kommt, wird die Schutzfrist nach der Entbindung auf mindestens 12 Wochen erhöht. Für die Berechnung der Dauer deines Mutterschutzes kannst zum Beispiel folgenden Rechner benutzen.

Übrigens: hier kommt wieder die Information des Arbeitgebers ins Spiel, denn dieser muss mindestens vier Wochen vor Start der Schutzfrist darüber informiert werden.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich während der Schutzfrist?

Für die Zeit der Schutzfrist solltest du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Wochengeld stellen, das als Lohnausgleich für diese Zeit von 12 Wochen fungiert. Das Wochengeld berechnet sich aus deinem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Kalendermonate. Geleistete Überstunden, aber auch Feiertags- und Sonntagsentgelte, die in den drei Monaten erzielt wurden, werden in die Berechnung miteinbezogen. Für die Beantragung des Wochengeldes bei der Krankenkasse wird eine ärztliche Bestätigung des errechneten Geburtstermins und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung benötigt. Das Wochengeld kann ab Beginn der achten Woche vor dem Geburtstermin beantragt werden.

Für die Berechnung deines Wochengeldes ist der Geburtstermin entscheidend. Deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt teilt dir den voraussichtlichen Termin mit und stellt dir eine offizielle Bescheinigung für deinen Arbeitgeber aus. Mit dem Wochengeldrechner kannst du dir dein Wochengeld auch ganz einfach ausrechnen lassen.

Bitte beachte: Leider ist nicht jeder Arbeitgeber vollends über die eigenen Pflichten informiert oder nimmt es mit diesen nicht ganz so genau. Umso wichtiger, dass du Bescheid weißt und gegebenenfalls auch deine Rechte einfordern kannst - natürlich immer respektvoll, aber im schlimmsten Fall auch gerne sehr bestimmt!