Wie funktionieren Elternkarenz und Elternteilzeit?

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Willst du nach den acht Wochen Schutzfrist weiter auf dein Baby aufpassen und vorerst nicht zur Arbeit zurückkehren? Dann kannst du oder deine Partnerin/dein Partner Elternkarenz beantragen.

Die Elternkarenz ist die gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit ohne eine Entlohnung durch den Arbeitgeber, die dir ermöglicht, dich um dein Kind zu kümmern. Sie beginnt für den Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, mit dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt und muss mindestens zwei Monate andauern. Die Länge der Elternkarenz ist abhängig davon, ob beide oder nur ein Elternteil sie in Anspruch nimmt:

  • Nimmt ein Elternteil die Karenz in Anspruch, kann sie bis zum 22. Lebensmonat des Kindes laufen.
  • Nehmen beide Elternteile abwechselnd die Karenz in Anspruch, kann sie bis zum Ablauf des 24. Lebensmonat des Kindes andauern.
  • Nehmen beide Elternteile abwechselnd die Karenz in Anspruch und nehmen sie dabei einen Monat gleichzeitig, kann die Karenz bis zum Ablauf des 23. Lebensmonate des Kindes dauern
  • Nimmt ein alleinerziehender Elternteil Karenz, kann diese bis zu Vollendung des 24. Lebensmonate des Kindes andauern

Die Elternkarenz kann maximal zweimal zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Somit sind drei Karenzteile möglich, die man beispielsweise so aufteilen kann: Mutter/Mutter/Vater, oder auch Vater/Mutter/Vater, Vater/Vater/Mutter, usw. Jeder Karenzteil muss dabei mindestens zwei Monate lang sein. Der zweite und dritte Karenzteil muss dem Arbeitgeber mindestens drei Monate vor Beginn mitgeteilt werden. Beträgt der laufende Karenzteil weniger als drei Monate, muss der nächste erst zwei Monate vor Beginn gemeldet werden. Weitere Informationen zur Elternkarenz findest du zum Beispiel auf den Seiten der Regierung hier.

Meldefristen für die Elternkarenz

Wenn die Mutter den 1. Karenzteil beansprucht, muss sie innerhalb der Schutzfrist ihren Arbeitgeber darüber informieren. Wenn wiederum der Vater als erster die Zeit in Anspruch nehmen möchte, muss er diesen innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes beim Arbeitgeber anmelden. Der Elternteil, der den 2. bzw. 3. Karenzteil beansprucht, muss diesen bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Karenzteils des zuvor betreuenden Elternteils beantragen.    

Die Elternteilzeit

Du möchtest mehr Zeit mit deinem Kind verbringen, aber nicht ganz auf deine Arbeit verzichten? Dann ist die Elternteilzeit vielleicht eine gute Option für dich! Die Elternteilzeit ist eine besondere Form der Elternkarenz, die es dir ermöglicht, deine Arbeitszeit anzupassen, ohne ganz auszusteigen oder dein Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Elternteilzeit kann dabei bis zum 8. Geburtstag deines Kindes oder einem späteren Schuleintritt in Anspruch genommen werden, für insgesamt maximal sieben Jahre. Von diesen sieben Jahren werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt sowie die Karenzzeiten von beiden Elternteilen für dasselbe Kind abgezogen. Die Elternteilzeit kann entweder als Reduzierung der Arbeitszeit oder als Änderung der Lage der Arbeitszeit gestaltet werden. Die Arbeitszeit muss um 20 Prozent reduziert werden, mindestens aber 12 Stunden pro Woche betragen. Sofern du und dein Partner nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt seid, könnt ihr gleichzeitig Elternteilzeit nehmen, für mindestens 4 Monate.

Beachte, dass die Elternteilzeit mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden muss und die Elternteilzeit nur in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern beansprucht werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits drei Jahre ununterbrochen gedauert hat. Weitere Informationen zur Elternteilzeit findest du hier.

Übrigens: Die Elternteilzeit hat keinen Einfluss auf das Kinderbetreuungsgeld, das unabhängig von der Arbeitszeit bezogen werden kann, bietet aber einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie das Recht auf die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit.

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