Was sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Wenn eine nahestehende Person plötzlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen alleine zu treffen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Vollmacht für diese Person zu übernehmen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die zu pflegende Person selbst bestimmen, wer sie in welchen Angelegenheiten vertreten soll, zum Beispiel in finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Fragen. Durch die Vorsorgevollmacht vermeidet man zudem, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt.
Neben der Vorsorgevollmacht gibt es außerdem die Betreuungsverfügung. Das ist eine Verfügung, die man für den Fall der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung benötigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man keine Vorsorgevollmacht erteilt hat oder wenn die Vorsorgevollmacht unwirksam oder unzureichend ist. Mit einer Betreuungsverfügung kann die zu pflegende Person dem Gericht Vorschläge machen, wer als ihr Betreuer bestellt werden soll und wer nicht. Es können auch Wünsche geäußert werden, wie die Betreuung gestaltet werden soll.
Die Patientenverfügung ist wiederum eine Verfügung, die man für den Fall erstellt, dass Behandlungswünsche nicht mehr selbst geäußert werden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man im Koma liegt oder an Demenz leidet. Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, zum Beispiel ob man künstlich ernährt, beatmet oder reanimiert werden möchte.
Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, die helfen, die Selbstbestimmung und Würde zu wahren, wenn man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Da sie viel Stress und Streit bei den pflegenden Angehörigen herausnehmen können, ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesen Themen zu beschäftigen und individuelle Wünsche festzuhalten. Der Notar oder die Notarin hilft bei Formulierungen, der Beglaubigung und Hinterlegung der Dokumente und berät zu den rechtlichen Aspekten.