Wie können Reha und Entlassungsmanagement entlasten?

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Rehabilitative Maßnahmen

Rehabilitation (oft "Reha" abgekürzt) ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Pensionsversicherung bietet, wenn aufgrund einer Erkrankung, einer Verletzung oder einer Behinderung Hilfe im Alltag benötigt wird. Ziel dabei ist, dass die Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich wiederhergestellt oder erhalten wird. Rehabilitation kann auch dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern.

Rehabilitation umfasst verschiedene Maßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Medizinische Behandlungen, die Beschwerden lindern oder heilen, wie zum Beispiel Medikamente, Operationen oder Wundversorgung.
  • Therapeutische Übungen, die körperliche Fähigkeiten wie Kraft, Beweglichkeit oder Koordination verbessern, wie z.B. Physiotherapie, Sporttherapie oder Ergotherapie.
  • Psychologische Unterstützung, die geistige oder seelische Fähigkeiten wie Konzentration, Gedächtnis oder Stimmung fördert, wie zum Beispiel Psychotherapie, Logopädie oder Neuropsychologie.
  • Soziale Beratung, die hilft, die Lebenssituation zu bewältigen und soziale Kontakte zu pflegen, wie zum Beispiel Sozialarbeit, Schulung oder Selbsthilfegruppen.

Rehabilitation kann je nach Situation und Ziel unterschiedlich ausfallen. Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitation, die sich in der Dauer, dem Ort und dem Umfang der Maßnahmen unterscheiden. Die wichtigsten Arten von Rehabilitation sind:

  • Anschlussrehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt, um die Heilung zu beschleunigen oder zu sichern. Die Anschlussrehabilitation dauert in der Regel drei Wochen und findet in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik statt.
  • Stationäre Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt erfolgt, um eine bestehende Beeinträchtigung zu verbessern oder zu stabilisieren. Die stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei bis vier Wochen und findet ebenfalls in einer Rehabilitationsklinik statt.
  • Ambulante Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die in der eigenen Wohnung oder in der Nähe des Wohnorts durchgeführt wird, um die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden zu fördern. Die ambulante Rehabilitation dauert in der Regel sechs bis acht Wochen und findet in einer ambulanten Rehabilitationsstätte oder bei einem ambulanten Reha-Dienst statt.
  • Mobile Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt wird, wenn die Person nicht in der Lage ist, eine andere Form der Rehabilitation zu nutzen. Die mobile Rehabilitation dauert in der Regel sechs bis acht Wochen

Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie darüber informieren, welcher Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherung) in Ihrem Fall zuständig ist. Der zuständige Versicherungsträger entscheidet die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes.‍ Bewilligt die Sozialversicherung den Reha-Aufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten

Entlassungsmanagement

Das Entlassungsmanagement kann helfen, den Übergang vom Krankenhaus in die nachfolgende Versorgung zu meistern. Es ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung bietet, wenn man im Krankenhaus stationär oder teilstationär behandelt wurde. Ziel ist, dass mit der Entlassung keine Lücke in der medizinischen, rehabilitativen oder pflegerischen Versorgung entsteht. Meist wird einem dazu ein Entlassungsmanager zur Seite gestellt. Diese Person berät nicht nur zu weiteren Schritten nach einem Spitalsaufenthalt, sondern hilft zudem konkret bei der Organisation von Anträgen, weiteren benötigten Services und Hilfsmitteln. Wichtig ist zu beachten, dass die Entlassungsmanager nicht selber pflegen, sondern die Pflege arrangieren und dir bzw. euch durch den Informationsdschungel helfen.

Übrigens: Da das Entlassungsmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung gesehen wird, ist es grundsätzlich kostenlos und wird bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.

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