Was die betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen beinhalten
Unternehmen entdecken immer mehr, dass es wichtig ist, ihre Mitarbeitenden zu unterstützen. Das Thema Familienfreundlichkeit wird auch immer wichtiger für die Gewinnung neuer Mitarbeitenden. Doch auch um Mitarbeitende zu halten, müssen sich Arbeitgeber bemühen und sollten eine geeignete Work-Life-Balance anbieten.
Auch Dein Arbeitgeber könnte eine betriebliche Kinderbetreuung anbieten. Es gibt allerdings betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen, die zu beachten sind. Diese Leistung anzubieten hat jedoch nicht nur Vorteile für Dich, sondern auch für Deinen Arbeitgeber.
Doch nicht jedes Unternehmen ist automatisch qualifiziert und es gibt bestimmte betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen, die hierfür erfüllt werden müssen. Besonders durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das Angebot der betrieblichen Kinderbetreuung ein gern gesehener Benefit für berufstätige Eltern.
Kriterien, die beachtet werden sollten
Für die betriebliche Kinderbetreuung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jedes Unternehmen sollte für sich abwägen, welche Form der betrieblichen Kinderbetreuung infrage kommt. Hierzu sollte eine Bedarfsermittlung durchgeführt werden. Es kann sich an verschiedenen Punkten orientiert werden:
- Umfang des Bedarfs der Betreuung
- Alter und Anzahl der Kinder
- Art und Ort der Betreuung
- Verfügbares Budget
- Geplante Laufzeit
- Bestehende Betreuungsangebote im Umkreis des Unternehmens
Welche Arten der betrieblicher Kinderbetreuung gibt es?
Nachdem die Bedarfsermittlung für Dein Unternehmen abgeschlossen wurde, lässt sich nun herausfinden, welche Art der betrieblichen Kinderbetreuung die Richtige für Deinen Arbeitgeber ist.
- Die eigene Betriebskita
- Kooperation zwischen mehreren Unternehmen
- Ankauf von Belegplätzen
- Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen
- Betreuung in Not- oder Ausnahmefällen
- Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros
Man unterscheidet hier zwischen interner und externer Betreuung. Es wird auch zwischen einer regelmäßigen und punktuellen Betreuung differenziert. So lässt sich herausfinden, welche Art der betrieblichen Kinderbetreuung für Deinen Arbeitgeber, Deine Kollegen und Dich am besten passt.
Die eigene Betriebskita
Vorteile der eigenen Betriebskita sind nicht zu übersehen. Man hat einen großen Gestaltungsspielraum und kann selbst über die Rahmenbedingungen bestimmen. Du hast dank der eigenen Betriebskita im Unternehmen kurze Wege und musst keinen Umweg bis zur Kita fahren. Dein Arbeitgeber profitiert von der eigenen Betriebskita von einem gesteigerten Unternehmensimage.
Doch es gibt auch Nachteile: Auf das Unternehmen kommen höhere Investitionskosten zu. Außerdem muss eine Betriebserlaubnis beantragt werden, bevor die eigene Betriebskita eröffnet werden darf. Dies kann auch einige Zeit dauern.
Kooperation zwischen mehreren Unternehmen
Da sich die Kosten auf verschiedene Unternehmen aufteilen, bleiben diese für jeden überschaubar. Die Kapazitäten sind planbar, denn Schwankungen in der Belegung können gut und einfach ausgeglichen werden. Es gibt auch hier viel Gestaltungsspielraum, beispielsweise wenn es um die Öffnungszeiten geht.
Zu den Nachteilen gehören der hohe Abstimmungsaufwand sowie noch immer große Investitionen trotz der Teilung der Kosten.
Ankauf von Belegplätzen
Das Positive bei Belegplätzen ist, dass sie an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung stehen. Auch sind sie sehr flexibel, haben ein hohes Auslastungsrisiko und man kann das bestehende Know-How nutzen.
Allerdings kann die Entfernung zu Deinem Arbeitgeber variieren und es gibt weniger Gestaltungsspielraum, das heißt,diese Möglichkeit ist weniger flexibel. Die Öffnungszeiten variieren stark und können auch von Deinen Arbeitszeiten stark abweichen. Dies gehört ebenfalls zu den betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen.
Tagespflege
Eine Form der Tagespflege bietet heynanny an. Deine Kids haben eine Nanny, welche die Betreuung übernimmt. Das ist die individuellste Form der Betreuung, da sie sehr flexibel ist und jede Nanny auf die Bedürfnisse Deiner Kinder eingeht.
Es stellt nicht nur wenig Aufwand für Deinen Arbeitgeber dar, sondern punktet auch durch ein geringes finanzielles Risiko. Die Betreuung kann punktuell unterstützend erfolgen, oder auch regelmäßig eingeplant werden.
Natürlich kann es immer mal passieren, dass eine Nanny krank ist oder anderweitig ausfällt. Da heynanny jedoch ein großes Netzwerk an Nannys in jeder Stadt Deutschlands aufweist, stehen Dir auch kurzfristig qualifizierte Nannys zur Verfügung.
Betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen
Es ist gut für Unternehmen zu wissen, welche Bestimmungen beachtet werden sollten, wenn es um die Erstellung einer betrieblichen Kinderbetreuung gibt. Diese gilt es bei der Planung zu berücksichtigen. Doch was genau sind diese betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen, die von Unternehmen erfüllt werden müssen?
Antrag beim Landesjugendamt
Wenn die Einrichtung der betrieblichen Kinderbetreuung sechs oder mehr Kinder halb- oder ganztags betreut, muss eine Erlaubnis nach § 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) beantragt werden. Diese sollte beim Landesjugendamt eingeholt werden. Diese betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzung gilt es zu beachten.
Eine Betriebserlaubnis wird nach einer Prüfung der Konzeption und der Räumlichkeiten durch einen Bescheid erbracht. Träger können aber nicht nur Unternehmen, sondern auch privat-gewerblich und die der freien Jugendhilfe sein.
Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung
Dein Arbeitgeber ist mit der Finanzierung der betrieblichen Kinderbetreuung nicht auf sich allein gestellt. Die betriebliche Kinderbetreuung kann staatlich gefördert werden. Hierzu gibt es ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Gefördert werden verschiedene Module, diese sind:
- Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung,
- Betreuungsplätze in der Kindertagespflege,
- Plätze zur Betreuung in Ausnahmefällen,
- Die Ferienbetreuung von Grundschülern
Für die ersten drei Module gibt es für jeden neu geschaffenen Ganztagsplatz und Monat pauschal 400€. Die Beteiligung der Unternehmen beträgt hierbei mindestens 250€. Für das vierte Modul bekommt der Arbeitgeber Zuschüsse in Höhe von 25€ pro Ganztagsplatz und Tag. Hier muss der Arbeitgeber 15€ oder mehr dazu beitragen. Für Teilzeit oder Halbtagesplätze verringert sich der Zuschuss.
Betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen des Förderprogramms
Die Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung ist an Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen von jedem Arbeitgeber erfüllt werden, sodass eine Förderung nur dann in Betracht gezogen werden kann. Wenn sich Dein Arbeitgeber für eine betriebliche Kinderbetreuung interessiert, sollte er sich mit der Thematik der betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen auseinandersetzen.
Sitz des Unternehmens
Für die Unterstützung des Förderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben.
Neue Betreuungsplätze
Die Betreuungsplätze müssen neu sein. Das bedeutet, dass ein Unternehmen nicht für bereits bestehende Plätze eine Förderung erhält. Sie müssen neu geschaffen und für Mitarbeitende angeboten werden.
Anzahl der Betreuungsplätze
Eine Gruppe muss mindestens sechs Betreuungsplätze beinhalten. Also muss Platz für mindestens sechs Kinder der Mitarbeitenden geschaffen werden. In besonderen Ausnahmefällen darf es weniger sein, dies muss aber begründet werden.
Zusammenschluss von Unternehmen
Verschiedene Unternehmen können zusammenarbeiten und hierdurch neue Betreuungsplätze schaffen. Dies kann auch staatlich gefördert werden, trotz des Faktes, dass mehrere Unternehmen involviert sind.
Selbstbeteiligung des Unternehmens
Eine weitere betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber mit mindestens 250€ pro Ganztagsplatz und pro Monat an den Kosten beteiligen. Die genaue Aufschlüsselung wurde unter dem Abschnitt „Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung“ erläutert.
Planung mit den Fördermitteln
Die Fördergelder dürfen ausschließlich zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben genutzt werden. Dies bezieht sich auf die neu geschaffenen Plätze, die gefördert werden.
Die betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen
Zusammengefasst sind also die betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen für das Förderprogramm:
- Sitz des Unternehmens in Deutschland
- Die Betreuungsplätze müssen neu sein
- Eine Gruppe muss aus mindestens sechs Betreuungsplätzen bestehen
- Mehrere Unternehmen können gemeinsam neue Betreuungsplätze schaffen
- Jedes Unternehmen muss sich selbst an den Kosten beteiligen
- Die Fördergelder dürfen nur zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben genutzt werden
Wenn Dein Arbeitgeber diese betriebliche Kinderbetreuung Voraussetzungen erfüllt, kann eine Förderung beantragt werden. Dies sollte jedoch frühzeitig passieren, sodass es keine Verzögerungen in der Planung gibt.
Nach der Erfüllung der betrieblichen Kinderbetreuung Voraussetzungen
Wenn sich Dein Arbeitgeber dafür entscheidet, eine betriebliche Kinderbetreuung anzubieten, haben wir hier die Schritte zusammenfasst, die für eine erfolgreiche Gestaltung wichtig sind.
- Gemeinsame Planung mit der Personalabteilung und den Eltern
- Die Bedarfsanalyse
- Art der gewünschten Betreuung festlegen
- Ausreichend Informationen einholen
- Kosten kalkulieren
- Konzept entwickeln
- Betriebserlaubnis beantragen
- Anmeldeverfahren festlegen
- Eröffnung planen
- Start mit der Betreuung