Anerkennung einer Schwerbehinderung

Dein Angehöriger hat eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die im Alltag einschränkt? Dann besteht vielleicht Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Dies kann viele Vorteile mit sich bringen, wie z.B. Steuererleichterungen, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

In diesem Beitrag erfährst du, wie eine Schwerbehinderung beantragt, nachgewiesen und anerkannt werden kann und was du tun kannst, solltest du mit dem Bescheid des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn durch eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich gemindert wird. Dabei wird nicht nur auf körperliche Funktionen geachtet, sondern auch auf geistige, seelische und soziale Fähigkeiten. Um eine Schwerbehinderung festzustellen, wird ein Grad der Behinderung (GdB) ermittelt, der in Zehnergraden von 20 bis 100 angegeben wird. Ein GdB von mindestens 50 gilt dabei als Schwerbehinderung.

Wie beantrage ich eine Schwerbehinderung?

Um eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen, musst du einen Antrag auf Feststellung der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das Versorgungsamt ist eine Behörde, die für die soziale Entschädigung von Menschen mit Behinderung zuständig ist. Du kannst den Antrag schriftlich, online oder persönlich einreichen. Du musst dabei Angaben zur Person, der Erkrankung oder Verletzung, sowie zur Behandlung und Lebenssituation machen. Außerdem musst du ärztliche Unterlagen beifügen, die die Beeinträchtigung belegen, wie zum Beispiel Befunde, Gutachten oder Arztbriefe.

Wie wird die Schwerbehinderung nachgewiesen?

Nachdem du deinen Antrag eingereicht hast, wird das Versorgungsamt die Unterlagen prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen anfordern. Es kann sein, dass ein Gutachter beauftragt wird, der deinen Angehörigen untersucht und/oder befragt, um den Gesundheitszustand zu beurteilen. Der Gutachter ist dabei meistens ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die sich auf die Bewertung von Behinderungen spezialisiert hat. Auf Basis des erstellten Gutachtens wird dann wiederum das Versorgungsamt seine Entscheidung treffen und den GdB sowie die Merkzeichen feststellen.

Wie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein?

Wenn du mit dem Bescheid des Versorgungsamtes nicht einverstanden bist, weil der Antrag abgelehnt wurde, oder GdB oder Merkzeichen zu niedrig angesetzt wurden, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Du musst den Widerspruch schriftlich begründen und an das Versorgungsamt schicken. Du kannst dabei neue Unterlagen vorlegen, die die Beeinträchtigung besser darstellen, oder Fehler und Unstimmigkeiten in dem Gutachten oder dem Bescheid aufzeigen. Das Versorgungsamt wird den Widerspruch prüfen und entweder stattgeben und einen neuen Bescheid erlassen oder deinen Widerspruch ablehnen und einen Widerspruchsbescheid mit einer Begründung schicken.

Wenn du mit dem Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben. Du musst deine Klage schriftlich begründen und an das Sozialgericht schicken. Du kannst dabei weitere Unterlagen vorlegen, die die Beeinträchtigung belegen, oder Fehler oder Unstimmigkeiten in dem Widerspruchsbescheid bzw. dem Gutachten aufzeigen. Das Sozialgericht wird die Klage prüfen und entweder stattgeben und einen neuen Bescheid erlassen oder die Klage ablehnen und ein Urteil mit einer Begründung schicken.