Wie können Reha und Entlassmanagement entlasten?

Rehabilitative Maßnahmen

Rehabilitation (oft "Reha" abgekürzt) ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung bietet, wenn aufgrund einer Erkrankung, einer Verletzung oder einer Behinderung Hilfe im Alltag benötigt wird. Ziel dabei ist, dass die Gesundheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich wiederhergestellt oder erhalten wird. Rehabilitation kann auch dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern.

Rehabilitation umfasst verschiedene Maßnahmen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Medizinische Behandlungen, die Beschwerden lindern oder heilen, wie zum Beispiel Medikamente, Operationen oder Wundversorgung.
  • Therapeutische Übungen, die körperliche Fähigkeiten wie Kraft, Beweglichkeit oder Koordination verbessern, wie z.B. Physiotherapie, Sporttherapie oder Ergotherapie.
  • Psychologische Unterstützung, die geistige oder seelische Fähigkeiten wie Konzentration, Gedächtnis oder Stimmung fördert, wie zum Beispiel Psychotherapie, Logopädie oder Neuropsychologie.
  • Soziale Beratung, die hilft, die Lebenssituation zu bewältigen und soziale Kontakte zu pflegen, wie zum Beispiel Sozialarbeit, Schulung oder Selbsthilfegruppen.

Rehabilitation kann je nach Situation und Ziel unterschiedlich ausfallen. Es gibt verschiedene Arten von Rehabilitation, die sich in der Dauer, dem Ort und dem Umfang der Maßnahmen unterscheiden. Die wichtigsten Arten von Rehabilitation sind:

  • Anschlussrehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt, um die Heilung zu beschleunigen oder zu sichern. Die Anschlussrehabilitation dauert in der Regel drei Wochen und findet in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik statt.
  • Stationäre Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt erfolgt, um eine bestehende Beeinträchtigung zu verbessern oder zu stabilisieren. Die stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei bis vier Wochen und findet ebenfalls in einer Rehabilitationsklinik statt.
  • Ambulante Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die in der eigenen Wohnung oder in der Nähe des Wohnorts durchgeführt wird, um die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden zu fördern. Die ambulante Rehabilitation dauert in der Regel sechs bis acht Wochen und findet in einer ambulanten Rehabilitationsstätte oder bei einem ambulanten Reha-Dienst statt.
  • Mobile Rehabilitation: Das ist eine Rehabilitation, die in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt wird, wenn die Person nicht in der Lage ist, eine andere Form der Rehabilitation zu nutzen. Die mobile Rehabilitation dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

Wenn Arzt oder Ärztin eine medizinische Notwendigkeit sehen, können sie ein Rezept oder eine Bescheinigung für die Rehabilitation ausstellen. Auf Basis dessen solltest du dann wiederum einen Antrag bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung stellen, die für die Kosten der Rehabilitation aufkommen. In dem Antrag müssen Angaben zur Person, Erkrankung oder Verletzung, der Behandlung und Lebenssituation gemacht werden. Außerdem muss das ausgestellte Attest mit eingereicht werden. Innerhalb von drei Wochen nach Eingang muss der Kostenträger den Antrag bearbeiten. Wenn der Kostenträger dem Antrag stattgibt, erhältst du einen Bewilligungsbescheid mit der Genehmigung der Rehabilitation. Wenn dein Kostenträger deinen Antrag ablehnt, erhältst du einen Ablehnungsbescheid mit einer Begründung. Wenn du mit der Entscheidung des Kostenträgers nicht einverstanden bist, weil der Antrag abgelehnt wurde oder die Art oder Dauer der Rehabilitation nicht den Wünschen entspricht, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung kannst du über den online Klinik-Sucher die passende Reha für jede individuelle Situation finden. Schau dazu gerne unten in unseren Linkbereich.

Entlassmanagement

Das Entlassmanagement kann helfen, den Übergang vom Krankenhaus in die nachfolgende Versorgung zu meistern. Es ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung bietet, wenn man im Krankenhaus stationär oder teilstationär behandelt wurde. Ziel ist, dass mit der Entlassung keine Lücke in der medizinischen, rehabilitativen oder pflegerischen Versorgung entsteht.

Das Krankenhaus arbeitet direkt mit der Kranken- und Pflegekasse zusammen, um eine passende Anschlussversorgung zu organisieren. Das kann zum Beispiel eine häusliche Pflege, eine Kurzzeitpflege, eine Tages- oder Nachtpflege, eine Reha-Maßnahme oder eine vollstationäre Pflege sein. All das soll helfen, dass sich die Person schneller erholen kann und zeitgleich Komplikationen oder Folgeerkrankungen vermieden oder verringert werden können.

Da das Entlassmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung gesehen wird, ist es grundsätzlich kostenlos und wird bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Wenn du mehr über das Entlassmanagement erfahren möchtest, empfehlen wir, dich an die Pflegeberatung wenden. Die Pflegeberatung ist eine kostenlose und unabhängige Beratung, die dir bei allen Fragen rund um die Pflege hilft. Die Pflegeberatung kann dir zum Beispiel erklären, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können oder wie man sich am besten auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereitet.