Welche Pflegegrade gibt es, wie beantrage ich einen Pflegegrad und welche Leistungen sind möglich?

Mit der Pflegebedürftigkeit erhält man automatisch Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Höhe dieser Leistungen hängt dabei wiederum vom jeweiligen Pflegegrad ab. Pflegegrade sind eine Einteilung, die zeigen, wie selbstständig die pflegebedürftige Person den Alltag bewältigen kann und wie viel Hilfe diese braucht. Es gibt dabei fünf Pflegegrade, von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Je höher der Pflegegrad, desto höher auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um den Pflegegrad zu bestimmen, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss daran wird ein Gutachter die Situation vor Ort bewerten und dabei diverse Lebensbereiche berücksichtigen, wie zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung und soziale Kontakte. Der Gutachter vergibt Punkte für jedes Kriterium und die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad. Je nach definiertem Pflegegrad können dann wiederum verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden, wie z.B.

  • Pflegegeld: Dabei handelt es sich um eine monatliche Zahlung, die die angehörige Person erhält, die die Pflege selbst übernimmt. Das Geld kann z.B. für Pflegehilfsmittel oder Haushaltshilfen ausgegeben werden.
  • Pflegesachleistung: Das ist eine Leistung, die direkt an einen Pflegedienst geht, der den zu Pflegenden zu Hause betreut. Der Pflegedienst übernimmt zum Beispiel die Körperpflege, die Medikamentengabe oder die Wundversorgung.
  • Kombinationsleistung: Das ist eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, die du nutzen kannst, wenn du sowohl einen Pflegedienst als auch Angehörige oder andere Personen für die Pflege einsetzt. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel Pflegesachleistung du in Anspruch nimmst.
  • Tages- oder Nachtpflege: Das ist eine Leistung, die an eine teilstationäre Einrichtung geht, die die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts betreut. Die Tages- oder Nachtpflege entlastet Angehörige, verbessert die Pflegequalität und fördert die soziale Teilhabe der zu pflegenden Personen.
  • Kurzzeitpflege: Das ist eine Leistung, die an eine stationäre Einrichtung geht, die den zu pflegenden für eine begrenzte Zeit (maximal 8 Wochen pro Jahr) vollständig versorgt. Die Kurzzeitpflege kann z.B. genutzt werden, wenn die häusliche Pflege aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend nicht möglich ist.
  • Vollstationäre Pflege: Das ist eine Leistung, die an eine stationäre Einrichtung geht, die den zu Pflegenden dauerhaft rund um die Uhr versorgt. Die vollstationäre Pflege kommt zum Beispiel in Frage, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder gewünscht wird.

Es gibt online einige Pflegegrad-Rechner, die dazu dienen, eine erste Einschätzung zu bekommen und zu erfahren, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse zustehen. Den kostenlosen Rechner vom “Verbund Pflegehilfe” findest du hier.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, musst du dich an die Pflegekasse wenden, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist. Das kann telefonisch, schriftlich oder online geschehen. Auf der Website der Verbraucherzentrale findest du diesbezüglich einen kostenlosen Musterbrief als Vorlage und weitere hilfreiche Infos zur Beantragung. Solltest du dir unsicher sein, kannst du dir vorab außerdem Hilfe von einem Pflegestützpunkt oder einer Beratungsstelle einholen.

Nachdem du den Antrag gestellt hast, wird die Pflegekasse einen Gutachter beauftragen, der deinen Angehörigen zu Hause oder im Pflegeheim besucht und die Pflegesituation beurteilt.

Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen/Widerspruchsverfahren

Du bist mit dem Ergebnis der Pflegebegutachtung nicht einverstanden und möchtest Widerspruch einlegen? Dann solltest du folgende Schritte beachten:

  • Prüfe die Begründung des Bescheids: Lies dir den Bescheid genau durch und achte auf die Begründung, warum dein Angehöriger einem bestimmten Pflegegrad zugeordnet wurde. Vergleiche die Angaben mit deinem tatsächlichen Pflegebedarf und der persönlichen Situation. Wenn du Fehler oder Unstimmigkeiten feststellst, kannst du diese als Grundlage für deinen Widerspruch nutzen.
  • Formuliere deinen Widerspruch schriftlich: Schreibe einen Brief an deine Pflegekasse, in dem du den Widerspruch begründest. Nenne die Punkte, mit denen du nicht einverstanden bist, und erkläre, warum du einen höheren Pflegegrad beanspruchst. Füge gegebenenfalls Unterlagen bei, die deine Argumente belegen, wie zum Beispiel ärztliche Atteste, Pflegeprotokolle oder Fotos. Setze eine Frist, bis wann du eine Antwort erwartest, und fordere eine erneute Begutachtung an. Den Brief schickst du dann am besten per Einschreiben mit Rückschein an deine Pflegekasse.
  • Warte auf die Antwort deiner Pflegekasse: Deine Pflegekasse muss deinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen nach Eingang bearbeiten. Wenn du innerhalb dieser Frist keine Antwort erhältst, kannst du eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Wenn du eine Antwort erhältst, kann diese entweder positiv oder negativ sein. Wenn deine Pflegekasse deinem Widerspruch stattgibt, erhältst du einen neuen Bescheid mit dem höheren Pflegegrad. Wenn deine Pflegekasse deinen Widerspruch ablehnt, erhältst du einen Widerspruchsbescheid mit einer erneuten Begründung. In diesem Fall kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Klage beim Sozialgericht einreichen.
  • Hol dir Hilfe und Unterstützung: Ein Widerspruch gegen einen Pflegebescheid kann eine nervenaufreibende und langwierige Angelegenheit sein. Deshalb ist es ratsam, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Du kannst dich zum Beispiel an einen Pflegeberater, einen Pflegestützpunkt, einen Sozialverband, einen Rechtsanwalt oder einen Patientenbeauftragten wenden. Diese können dich bei der Formulierung deines Widerspruchs, der Sammlung von Beweisen und der Vertretung deiner Interessen beraten und unterstützen. Die Kosten für diese Hilfe können je nach Anbieter variieren. Manche sind kostenlos, einige werden von der Pflegekasse übernommen, manche musst du selbst tragen. Informiere dich daher vorher über die Kosten und die Leistungen der verschiedenen Anbieter.
Disclaimer

Die vorliegenden Inhalte wurden von heynanny sorgfältig und nach bestem Gewissen recherchiert und zusammengestellt, um Dich und Deine Familie bestmöglich zu unterstützen. Wir können aber für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Seiten keine Gewähr übernehmen. Bitte erkundige Dich daher auch immer zusätzlich auf den Seiten der Behörden und offiziellen Anlaufstellen.