Wie funktioniert die Elternzeit?

Grundsätzlich haben alle Mütter und Väter, die in Deutschland als Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind, Anspruch auf die sogenannte Elternzeit. Diese erlaubt frischgebackenen Eltern eine berufliche Freistellung nach der Geburt ihres Kindes, um sich voll und ganz auf die Betreuung konzentrieren zu können. Dabei ist es erstmal irrelevant, ob das Arbeitsverhältnis befristet, unbefristet, in Teilzeit oder geringfügig ist. Bis zum 8. Geburtstag des Kindes kann jedes Elternteil 36 Monate Elternzeit nehmen und diese in drei Abschnitte aufteilen. Bei Müttern wird die Zeit des Mutterschutzes allerdings abgezogen und nach dem dritten Geburtstag des Kindes dürfen Eltern nur noch 24 Monate Elternzeit nehmen. Beachte, dass die Elternzeit 13 Wochen vor dem geplanten Antritt beantragt werden muss.

Welche Möglichkeiten der Elternzeit gibt es?

Es gibt vier verschiedene Modelle, wie die Elternzeit aufgeteilt werden kann:

  1. Basiselterngeld: Das Basiselterngeld ist das am häufigsten genutzte Modell. Hierbei erhält man das Elterngeld für einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beanspruchen, der 2. Elternteil muss mindestens 2 Monate beantragen. Die Monate können dabei frei untereinander aufgeteilt und auch teilweise parallel genommen werden, z.B. 7+7 oder 12+2 Monate. Wichtig: ab 1.1.2024 gibt es hier eine kleine Änderung: bisher war es egal, ob Eltern nacheinander oder gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen; jetzt können Paare nur max. 1 Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.
  2. ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus ist eine Variante des Basiselterngeldes, bei der man das Elterngeld auf bis zu 28 Monate strecken kann, indem man es halbiert. Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
  3. Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile mindestens vier Monate lang gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, erhalten sie jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld. Dieses Modell wird als Partnerschaftsbonus bezeichnet.
  4. Sonderregelungen: Für Alleinerziehende, Mehrlingsgeburten und Frühgeburten gibt es spezielle Regelungen. Als Mutter von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen gilt außerdem die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen.

Auch wenn das Basiselterngeld das gängigste Modell ist, sollte bei der Entscheidung immer die persönliche Situation berücksichtigt werden. Daher empfehlen wir dir, deine finanzielle Lage, die berufliche Situation und deine persönlichen Präferenzen in deine Entscheidung mit einzubeziehen, um so die für euch beste Wahl treffen zu können. Schau dazu auch gerne bei unseren weiterführenden Artikeln zum Thema Elterngeld und Kindergeld vorbei. Nutze auch gerne den Elternzeit-Rechner der Techniker Krankenkasse, um alle Fristen bezüglich deiner Elternzeit und Mutterschutz herauszufinden.

Wie oft kann ich meine Elternzeit ändern?

Eine Frage, die viele Eltern beschäftigt, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, aber auch flexibel auf ihre berufliche Situation reagieren müssen. Was ist, wenn sich die Pläne doch mal ändern und du die Elternzeit verlängern, verkürzen oder verschieben willst?

Grundsätzlich gilt: Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dabei muss man verbindlich erklären, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre man Elternzeit nehmen will. Das nennt man “Bindungszeitraum”. Für die Zeit nach dem zweiten Geburtstag des Kindes kann man die Elternzeit später anmelden, aber auch hier gilt eine Frist von 13 Wochen.

Aber was ist, wenn du die Elternzeit nachträglich ändern willst? Die gute Nachricht: Das ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es ein paar Regeln, die es zu beachten gilt:

  • Elternzeit verlängern: Wenn du die Elternzeit verlängern willst, musst du das spätestens 13 Wochen vor Ablauf der bisherigen Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Wenn du dich noch im Bindungszeitraum befindest, brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann die Verlängerung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn du dich nicht mehr im Bindungszeitraum befindest, kannst du die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, solange du noch nicht die maximale Dauer von 36 Monaten ausgeschöpft hast.
  • Elternzeit verkürzen: Wenn du die Elternzeit verkürzen willst, musst du das spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Wenn du dich noch im Bindungszeitraum befindest, brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann die Verkürzung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn du dich nicht mehr im Bindungszeitraum befindest, kannst du die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen, wenn du einen wichtigen Grund hast. Das kann z.B. eine neue Schwangerschaft, eine Krankheit oder eine berufliche Weiterbildung sein. Du musst aber nachweisen, dass du den Grund nicht vorhersehen konntest.
  • Elternzeit verschieben: Wenn du die Elternzeit verschieben willst, musst du das spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Wenn du dich noch im Bindungszeitraum befindest, brauchst du die Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann die Verschiebung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wenn du dich nicht mehr im Bindungszeitraum befindest, kannst du die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verschieben, wenn du einen wichtigen Grund hast. Das kann z.B. eine neue Schwangerschaft, eine Krankheit oder eine berufliche Weiterbildung sein. Du musst aber nachweisen, dass du den Grund nicht vorhersehen konntest.

Wie du siehst, kannst du die Elternzeit mehrmals ändern, solange du die Fristen einhältst und die Zustimmung des Arbeitgebers hast oder einen wichtigen Grund vorweisen kannst. Du solltest aber immer bedenken, dass die Elternzeit eine vertrauensvolle Absprache zwischen dir und deinem Arbeitgeber ist, die auch auf die Zukunft deiner beruflichen Entwicklung Einfluss haben kann. Deshalb solltest du immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl deinen als auch den Interessen deines Arbeitgebers gerecht wird.

Sind gemeinsame Elternmonate sinnvoll?

Ihr könnt die Elternzeit als Paar inzwischen zusammen aufteilen und so eine gleichberechtigte Partnerschaft und gegenseitiges Verständnis für die neuen Aufgaben schaffen. Nicht zuletzt könnt ihr außerdem beide eure beruflichen Ziele besser verfolgen, wenn ihr euch die Elternzeit flexibel einteilt und teilweise weiterarbeitet.

Grundsätzlich habt ihr als angestellte Eltern Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, die ihr bis zum 8. Geburtstag eures Kindes nehmen könnt. Ihr könnt die Elternzeit dabei gemeinsam oder getrennt nehmen, aber nicht mehr als 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag eures Kindes. Während der Elternzeit seid ihr vor Kündigung geschützt und könnt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Familienportal des Bundes gibt euch weitere Tipps, wie ihr am besten eure Elternzeit untereinander aufteilt.

Um Elternzeit zu nehmen, müsst ihr euren Arbeitgebern wie erwähnt schriftlich mitteilen, wann und wie lange ihr Elternzeit nehmen wollt. Dabei müsst ihr auch angeben, wie ihr die Elternzeit aufteilen wollt, denn ihr könnt sie in bis zu 3 Abschnitte pro Elternteil aufteilen. Wir empfehlen neben der schriftlichen Information auch immer ein persönliches Gespräch mit eurem Arbeitgeber zu suchen, um gemeinsam die beste Lösung zu finden und im Austausch zu bleiben.

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die ihr während der Elternzeit bekommt. Das Elterngeld ersetzt einen Teil eures wegfallenden Einkommens, je nachdem, wie viel ihr vor der Geburt verdient habt. Ihr könnt das Elterngeld für 12 Monate beziehen, wenn ihr in dieser Zeit nicht oder nur teilweise arbeitet. Wenn dein Partner/deine Partnerin auch mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt, könnt ihr das Elterngeld für 2 weitere Monate bekommen. Diese beiden Monate werden auch “Partnermonate” genannt.

Es kann also durchaus sinnvoll für euch sein, gemeinsame Elternmonate zu nehmen. Nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern vor allem auch, damit ihr die Zeit als Familie maximal genießen und euch gegenseitig unterstützen könnt. Gerade für Frauen kann die Zeit nach der Geburt extrem anstrengend sein und da ist es für viele eine enorme Erleichterung, wenn der Partner/die Partnerin ihnen zur Seite steht und der herausfordernde Alltag mit einem Neugeborenen nicht alleine bewältigt werden muss. Am Ende schaut ihr am besten gemeinsam, was für euch in eurer speziellen Arbeits- und Betreuungssituation passt und gut tut.