Wie kann die Pflege finanziert werden?

Ein plötzlicher Pflegefall in der Familie oder im Umfeld kann eine große finanzielle Belastung darstellen. Um die Finanzierung von Pflege sicherzustellen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie z.B. private Pflegeversicherungen oder Pflegetagegeldversicherungen. Neben der privaten Absicherung können auch staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, wie z.B. die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder das Pflegegeld.

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die jeder in Deutschland abschließen muss. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden dabei gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Sozialhilfe kann beantragt werden, um von der Regierung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese dient dazu, Menschen zu helfen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Sozialhilfe kann dabei in verschiedenen Formen bereitgestellt werden, wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und viele andere. Um den Antrag zu stellen muss das Formular “Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)” ausgefüllt werden.

Das Pflegegeld, als weitere weitere staatliche Leistung, stellt die Finanzierung von Pflege sicher. Das Pflegegeld ist demnach eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten können, um ihre Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Es wird von der Pflegeversicherung gezahlt und richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

Welche steuerlichen Vorteile und Zuschüsse gibt es?

Zusätzlich zu den Finanzierungsmöglichkeiten, bietet der Staat außerdem einige Steuervorteile und Zuschüsse an, die du als Angehöriger zur finanziellen Entlastung in Anspruch nehmen kannst.

  • Der Pflege-Pauschbetrag: Der Pflege-Pauschbetrag ist eine Steuerermäßigung, die du erhältst, wenn du einen Angehörigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 in deinem Haushalt oder im Haushalt des Angehörigen pflegst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dafür Pflegegeld oder andere Leistungen erhältst. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt je nach Pflegegrad zwischen 600 Euro und 1800 Euro pro Jahr und wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Du musst keine Nachweise über deine tatsächlichen Pflegekosten erbringen, sondern nur eine Bescheinigung über den Pflegegrad deines Angehörigen vorlegen. Du kannst den Pflege-Pauschbetrag in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
  • Die haushaltsnahen Dienstleistungen: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Leistungen, die du in Anspruch nehmen kannst, um dich bei der Pflege oder im Alltag zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, beim Einkaufen oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du teilweise von der Steuer absetzen, wenn du eine Rechnung und einen Zahlungsnachweis hast. Du kannst 20 Prozent der Kosten, maximal aber 4000 Euro pro Jahr, als Steuerermäßigung geltend machen. Du kannst die haushaltsnahen Dienstleistungen in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
  • Die außergewöhnlichen Belastungen: Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die dir durch die Pflege eines Angehörigen entstehen, also deutlich über dem liegen, was normalerweise für den Lebensunterhalt aufgebracht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die medizinische Versorgung, die Pflegehilfsmittel, die Fahrtkosten oder die Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Die Kosten für die außergewöhnlichen Belastungen kannst du von der Steuer absetzen, wenn du sie nachweisen kannst. Dabei wird jedoch eine zumutbare Belastung abgezogen, die sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder richtet. Du kannst die darüber hinausgehenden Kosten in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
  • Die steuerfreien Leistungen: Die steuerfreien Leistungen sind Leistungen, die du für die Pflege eines Angehörigen erhältst, die nicht zu deinem steuerpflichtigen Einkommen zählen. Dazu gehören zum Beispiel das Pflegegeld, das du von der Pflegekasse erhältst, oder der Entlastungsbetrag, den du für verschiedene Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen kannst. Diese Leistungen musst du nicht in deiner Steuererklärung angeben und zahlst darauf keine Einkommensteuer.
  • Solltest du weitere Fragen zu den Steuervorteilen haben, empfehlen wir dir die individuelle Beratung durch eine Steuerberatung.

Was sind Entlastungsleistungen?

Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, stehen der pflegebedürftigen Person monatlich 125 € zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Darüber hinaus dürfen 20 % der jährlichen Aufwendungen für Pflege und Betreuung gegenüber dem Finanzamt als besondere Belastungen geltend gemacht werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 € pro Jahr; die Steuerzahlungen reduzieren sich also in der Spitze um 4.000 € pro Jahr.

Der Entlastungsbetrag kann grundsätzlich genutzt werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter;
  • Tages- und Nachtpflege, sowie die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten;
  • Kurzzeitpflege.

Im Rahmen der steuerlichen Erstattung ist es wichtig zu beachten, dass Alltagsbegleiter:innen bestimme Qualifikationen benötigen. So sind eine Ausbildung im Umfang von 160 Stunden theoretischem Unterricht sowie ein Berufspraktikum von mindestens 2 Wochen lt. § 43b SGB XI. erforderlich. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen die Leistungen zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden und im Nachgang mittels Rechnungen und Quittungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.