Finanzielle Unterstützung während der Elternkarenz

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Da während der Karenzzeit der Lohn des Arbeitgebers wegfällt, unterstützt der Staat euch als Eltern mit dem Kinderbetreuungsgeld. Das Kinderbetreuungsgeld ist an die Karenzzeit gebunden und muss nicht für die volle Karenzzeit ausgezahlt werden.

Es gibt zwei verschiedene Modelle für das Kinderbetreuungsgeld:

  1. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld: Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist für alle Eltern gleich hoch, variiert jedoch mit der Länge der Karenz. Das Kinderbetreuungsgeld kann in einem Zeitrahmen von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil beziehungsweise von 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes für beide Elternteile beansprucht werden. Die Höhe der täglichen Auszahlung hängt von der Länge der Inanspruchnahme ab und kann zwischen 16,87 Euro und 39,33 Euro pro Tag liegen. Die optimale Länge des Kinderbetreuungsgeldes kann mit einem Rechner des Bundeskanzleramtes berechnet werden. Übrigens: Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes kann pro Kind einmal geändert werden.
  2. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben austreten wollen und ein relativ hohes Gehalt beziehen. In diesem Modell darf das Kinderbetreuungsgeld maximal bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes ausgezahlt werden, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, maximal aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zu 426 Tage ab der Geburt des Kindes. Die Höhe der Auszahlung beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte beziehungsweise maximal 76,60 Euro täglich.

Das Kinderbetreuungsgeld muss wie das Wochengeld bei deiner Krankenkasse beantragt werden. Das Formular, das du dafür ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen musst, haben wir dir unten verlinkt.

Arbeiten während der Elternkarenz

Gut zu wissen: Du kannst während der Elternkarenz begrenzt arbeiten. Hierfür gibt es unterschiedliche Vorschriften bei dem pauschalen bzw. einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld:

  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, darfst du (im Jahr 2024) nur maximal 8.100 Euro pro Kalenderjahr dazuverdienen.
  • Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Während des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf dein jährlicher Zuverdienst bis zu 60 Prozent deiner Letzteinkünfte betragen. Kann die individuelle Zuverdienstgrenze nicht ermittelt werden oder liegt die ermittelte Zuverdienstgrenze unter 18.000 Euro, so gilt in diesem Fall eine pauschale Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr.