Wann und wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich bist du gesetzlich gar nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren und auch über den Zeitpunkt der Mitteilung kannst du frei entscheiden. Aber: wenn du es nicht tust, greift auch der Mutterschutz nicht und du nimmst deinem Arbeitgeber die Möglichkeit, dich und dein Baby schon während der Schwangerschaft entsprechend zu schützen. Schau, was sich für dich richtig anfühlt, aber überlege vielleicht auch, was dir gegenüber deinen Vorgesetzten und deinem Kollegium fair erscheint.

Die meisten Frauen warten die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft ab, bevor sie ihre Arbeitsstelle (und auch allgemein das Umfeld) einweihen. Wenn du allerdings schwer körperlich oder nachts arbeitest, oder du bereits weißt, dass die Suche nach einem geeigneten Ersatz für dich längere Zeit in Anspruch nehmen wird oder aus anderen Gründen komplex ist, würden wir immer empfehlen, deinen Arbeitgeber so früh wie möglich in Kenntnis zu setzen. Erst dann greifen auch die Schutzvorschriften am Arbeitsplatz.

Wie du dein Arbeitsumfeld in Kenntnis setzt, bleibt ebenfalls dir überlassen. Vielleicht fühlst du dich wohler damit, zunächst nur deine/n direkte/n Vorgesetzte/n in einem persönlichen Gespräch zu informieren, vielleicht möchtest du eine kleine zusätzliche Email an die Personalabteilung schicken oder deine Schwangerschaft auch im Kollegium bereits bekanntgeben. Dein Arbeitgeber darf die Information über deine Schwangerschaft übrigens nicht unbefugt an Dritte weitergeben - lediglich an den direkten Vorgesetzten und an die Personen, die zum Umsetzen der entsprechenden Schutzmaßnahmen eingeweiht werden müssen (z.B. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitsschutz).

Wir empfehlen, das Gespräch mit deinem Arbeitgeber gleich zu nutzen, um gemeinsam festzustecken, wie ihr bzgl. deiner Rückkehr und der Dauer der Elternzeit miteinander kommuniziert. 40 Wochen vergehen erfahrungsgemäß wie im Flug und es ist immer einfacher bereits in dieser Zeit eine gute Grundlage für den Wiedereinstieg zu schaffen. Vertrauen und Austausch sind hier viel wert.

Übrigens: auch in Bewerbungsverfahren müssen Frauen ihre Schwangerschaft - selbst auf konkrete Nachfragen - nicht offenbaren. Es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung und der potentielle neue Arbeitgeber hat kein Recht auf diese Information.

Zur Meldung bei der Krankenversicherung schaust du am besten direkt bei deiner Kasse im Servicebereich, welche Formulare du eventuell ausfüllen und einreichen musst. Unten findest du ein Beispiel der Techniker Krankenkasse, ebenso wie weiterführende Informationen in unserem Artikel zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld.