Was muss ich über den Mutterschutz wissen?

Viele Frauen haben Sorge, dass sich eine Schwangerschaft auf ihr Arbeitsverhältnis auswirken wird. Der Mutterschutz wirkt dem entgegen, indem er einen gesetzlichen Schutzrahmen für dich und dein Kind vor und nach der Geburt schafft. Dieser gilt für alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dein Arbeitgeber muss die im Mutterschutzgesetz festgelegten Vorschriften sowohl während der Schwangerschaft als auch nach der Geburt einhalten und entsprechend im Unternehmen umsetzen.

Übrigens: du hast Anspruch auf Mutterschutz, wenn du einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis nachgehst. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Stelle handelt, Vollzeit oder Teilzeit, Probezeit, oder eine Ausbildung. Der Mutterschutz schützt dich auch bei diesen Tätigkeiten.

Wann und wie gilt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz deckt die folgenden Bereiche ab:

  • Kündigungsschutz
  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Beschäftigungsverbot
  • finanzielle Ersatzleistungen zur Sicherung deines Einkommens
  • Schutzfristen & Mutterschaftsgeld

Gerade das Thema Kündigung liegt vielen wie ein Stein im Magen. Hier können wir dich beruhigen: die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist laut Mutterschutzgesetz unzulässig! Dieser Schutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Geburt. Wenn du zudem in Elternzeit gehst, verlängert sich der Kündigungsschutz um diese Zeit und endet erst mit Beendigung der Betreuungsauszeit. In dieser Zeit kann dich dein Arbeitgeber also aufgrund der Schwangerschaft nicht kündigen.

Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass schwangere und stillende Frauen nicht zu Mehrarbeit (Überstunden), Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit verpflichtet werden dürfen. Auch muss immer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten eingehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Belastung für dich und das Baby im Arbeitsalltag nicht zu hoch wird und du die Möglichkeit hast, deinem Körper ausreichend Ruhepausen zu gönnen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dich freistellen für vom Gesetzgeber vorgesehene Untersuchungen während der Schwangerschaft und dir in den ersten 12 Monaten nach der Geburt ausreichende Zeiten zum Stillen einräumen.

Wenn du eine körperlich fordernde und/oder für dich oder das Kind gefährliche Tätigkeit ausübst, kann ein Beschäftigungsverbot in Kraft treten. Dieses kann entweder vom Arbeitgeber oder von der zuständigen Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden - wenn Gefährdungen während deiner Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden können - oder auch vom Arzt, wenn dein Gesundheitszustand ein Weiterarbeiten allgemein oder in dieser konkreten Stelle nicht zulässt. Der Mutterschutz regelt auch hier finanzielle Ausgleichsleistungen für dich, im Rahmen derer du vom Arbeitgeber den sogenannten Mutterschutzlohn erhältst, berechnet auf Basis deines durchschnittlichen vorherigen Gehalts. Schau gerne in unseren Artikel zum Thema Ärztliches Beschäftigungsverbot für nähere Infos.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die sogenannte Schutzfrist vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit musst du nicht arbeiten, sodass du dich voll und ganz auf dich und dein Baby konzentrieren kannst. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder bei einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Wenn du dein Kind früher oder später bekommst als erwartet, verschiebt sich die Schutzfrist entsprechend. Dein Urlaubsanspruch bleibt während des Mutterschutzes voll bestehen. Diesen kannst du sogar nach deiner Elternzeit noch in Anspruch nehmen.

Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich im Mutterschutz?

Für die Mutterschutzzeit solltest du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen, das als Lohnausgleich für diese Zeit von 14-18 Wochen fungiert. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von deinem durchschnittlichen Einkommen in den letzten drei Monaten vor der Schutzfrist ab. Du musst das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen und dafür eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin von deinem Arzt vorlegen.

Für die Berechnung deines Mutterschutzes ist der Geburtstermin entscheidend. Deine Frauenärztin oder Frauenarzt teilt dir den voraussichtlichen Termin mit und stellt dir eine offizielle Bescheinigung für deinen Arbeitgeber aus. Mit dem Mutterschutzrechner der Barmer Versicherung kannst du aber auch z.B. ganz einfach Beginn und Ende deiner Mutterschutzfrist sowie Elternzeit berechnen.

Bitte beachte: Leider ist nicht jeder Arbeitgeber vollends über die eigenen Pflichten informiert oder nimmt es mit diesen nicht ganz so genau. Umso wichtiger, dass du Bescheid weißt und gegebenenfalls auch deine Rechte einfordern kannst - natürlich immer respektvoll, aber im schlimmsten Fall auch gerne sehr bestimmt! Zusätzliche Informationen über den Mutterschutz findest du zum Beispiel beim Bundesministerium für Familie oder beim Bundesministerium für Justiz.

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