Was ist ein ärztliches Beschäftigungsverbot?

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist eine Anordnung deines Arztes oder deiner Ärztin, die dich von der Arbeit freistellt, wenn deine Gesundheit oder die deines Kindes durch die Ausübung deiner Tätigkeit gefährdet ist. Das Beschäftigungsverbot ist nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mutterschutz, der für alle schwangeren und stillenden Frauen gilt und bestimmte Schutzfristen und -bestimmungen vorsieht.

Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn deine Arbeit eine Gefahr für dich oder dein Kind darstellt, die nicht durch andere Maßnahmen wie eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes, eine Änderung der Arbeitszeit oder eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz beseitigt werden kann.

Die Gründe für ein ärztliches Beschäftigungsverbot können vielfältig sein, zum Beispiel:

  • Du hast eine Risikoschwangerschaft, die eine besondere Überwachung oder Schonung erfordert, wie z.B. Bluthochdruck, Diabetes, vorzeitige Wehen, Mehrlingsschwangerschaft oder Fehlgeburtsgefahr.
  • Du bist körperlich oder psychisch stark belastet, z.B. durch schweres Heben, Lärm, Stress oder Schichtarbeit.
  • Du bist gesundheitlich beeinträchtigt, z.B. durch eine Infektion, eine Allergie, eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung.
  • Du bist einer gesundheitsschädlichen Umgebung ausgesetzt, z.B. durch Strahlung, Chemikalien, Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit und unterliegst einem hohen Infektionsrisiko. Erzieherinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen müssen z.B. bereits ab ärztlicher Bescheinigung der Schwangerschaft mit einem generellen Beschäftigungsverbot rechnen.

Wenn du durch deinen Arzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten hast, hast du dennoch Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass du dein volles Gehalt weiterhin erhältst, so als ob du normal arbeiten würdest. Dein Arbeitgeber kann sich das Geld wiederum von der Krankenkasse erstatten lassen.

Übrigens: Einfluss auf deine Elternzeit hat das Beschäftigungsverbot nicht. Diese beginnt ganz normal mit der Geburt deines Kindes.

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